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allgemeine geschäftsbedingungen (agb)

GELTUNGSBEREICH

Die AGB regeln insbesondere die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und der tan-z GmbH. Die AGB sind massgebend für die Durchführung von Anlässen in der Location tan-z GmbH, Untere Brühlstrasse 9, 4800 Zofingen (Trila Areal).
 

IN KRAFT TRETTUNG

Die AGB treten bei mündlicher oder schriftlicher Zusage des Kunden in Kraft und sind Bestandteil aller Events.
 

PREISE

Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken. Die MWST ist im Preis inbegriffen. Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

SPERRSTUNDE + VERLÄNGERUNG

Die Sperrstunde im Kanton Aargau ist:

  • MO - DO um 00:15 Uhr.

  • FR + SA um 02:00 Uhr

  • Sonn- und Feiertage 00:15 Uhr

  • Am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buss- und Bettag, Weihnachtstag und am jeweils darauffolgenden Tag ist der Anlass um 00:15 Uhr zu beenden.
     

Es kann eine Verlängerungsfrist durch die Tan-Z GmbH beim entsprechenden Amt beantragt werden. MO - DO und Sonn- und Feiertage ab 00:15 Uhr und FR + SA ab 02:00 Uhr. Bei Einholung einer Verlängerungsfrist durch die Tan-Z GmbH, wird ein einmaliger Administrationsaufwand von CHF 130.00 verrechnet.
 

ANNULATIONSBEDINGUNGEN

Infolge einer Annullation oder Verschiebung seitens des Kunden, berechnen wir unsere Leistungen wie folgt.
 

  • 30 Tage vor Event - Annulationskosten; 0% der vereinbarten Kosten

  • 29-21 Tage vor Event - Annulationskosten; 20% der vereinbarten Kosten

  • 20-11 Tage vor Event - Annulationskosten; 50% der vereinbarten Kosten

  • 10-3 Tage vor Event - Annulationskosten; 75% der vereinbarten Kosten

  • 2-0 Tage vor Event - Annulationskosten; 100% der vereinbarten Kosten

GETRÄNKE

Getränke werden zum Einkaufspreis von der Tan-Z GmbH bezogen.
 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die bestätigten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt. Miteinzubeziehen sind die in den AGB enthaltenen Regelungen. Vom Kunden nachträglich bestellte oder benutze Ware oder Dienstleistungen, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen, nach Erhalt, zu bezahlen. Eine Akontozahlung wird bei bei Neukunden, durch Tan-Z GmbH verlangt.

HAFTUNG

Die Tan-Z GmbH lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Kunden, für Schäden und Unfälle, die bei der Benutzung der gesamten Räumlichkeiten und Aussenbereiche des Trila Areals in 4800 Zofingen entstehen, ab, soweit gesetzlich zulässig.
 

SCHÄDEN UND VERSICHERUNG

Der Veranstalter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Lokalität. Schäden oder Mängel sind der Tan-Z GmbH am Anlasstag umgehend mitzuteilen. Die durch den Kunden verursachten Schäden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

FEUERWERKE UND KERZEN

Das Abbrennen von Feuerwerken, sowie Kerzen oder dergleichen, ist aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Trila Areal im Innen- und Aussenbereich verboten. Sollte sich der Kunde diesem Verbot widersetzen, kommt der Kunde für alle Kosten, die entstehen könnten, auf. Weiter dürfen keine Himmelslaternen benutzt werden.
 

VERLUST UND DIEBSTAHL

Bei Verlust, Schäden oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Geschenken, Utensilien, Waren usw. des Veranstalters, übernimmt die Tan-Z GmbH und allfällige Partner keine Haftung. Bei Aufbewahrung von jeglichen Gegenständen (Geschenke, Einrichtungsgegenstände, Musikinstrumente usw.) die der Kunde bei der Tan-Z GmbH bis zum Anlasstag zur Aufbewahrung übergibt, übernimmt die Tan-Z GmbH und allfällige Partner keine Haftung.
 

RÜCKTRITTSRECHT

Hat die Tan-Z GmbH begründeten Anlass zur Annahme, dass der Anlass oder das Arrangement die Sicherheit oder den Ruf der Tan-Z GmbH gefährdet, kann die Tan-Z GmbH vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Kann der Anlass infolge äusserer Einflüsse nicht stattfinden, ist Tan-Z GmbH nicht verpflichtet für allfällig entstandene Kosten seitens des Kunden aufzukommen.
 

WERTGUTSCHEINE

Wertgutscheine der Tan-Z GmbH können ausschliesslich für Dienstleistungen der Tan-Z GmbH eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts in bar ist ausgeschlossen. Ist der Preis der Leistung, für die der Wertgutschein eingelöst wird, geringer als der Gutscheinwert, erhält der Einlösende einen Wertgutschein über den Differenzbetrag ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer des Wertgutscheins über den Differenzbetrag entspricht der verbleibenden restlichen Gültigkeitsdauer des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Wertgutscheins. Der Anspruch auf Einlösung des Wertgutscheins verjährt innerhalb von zwei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Wertgutschein (gemäss Ausstellungsdatum) ausgestellt wurde.
 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Zofingen.
 

Stand: März 2026

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