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Hausordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Veranstalter, Gäste und Nutzer des Tanzlokals tan-z GmbH (Betreiber), Untere Brühlstrasse 9, 4800 Zofingen. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten wird sie anerkannt.

 

2. Hausrecht

  • Die tan-z GmbH übt das Hausrecht aus.

  • Der Betreiber oder von ihm beauftragtes Personal ist berechtigt, Personen bei Verstössen gegen diese Hausordnung, bei Sicherheitsbedenken oder bei Störung des Betriebs aus den Räumlichkeiten zu weisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

3. Zutritt

  • Der Zutritt ist nur Personen gestattet, die die gesetzlichen Altersbestimmungen erfüllen.

  • Das Personal ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen und Ausweise zu verlangen.

  • Der Betreiber behält sich im Rahmen seines Hausrechts vor, Personen den Zutritt zu verwehren.

 

4. Verhalten im Lokal

  • Gäste haben sich respektvoll gegenüber anderen Gästen, dem Personal, Nutzern und Künstlern zu verhalten.

  • Belästigungen, Diskriminierung, Gewalt, aggressives Verhalten oder Streitigkeiten sowie Störungen des Betriebes sind untersagt.

  • Den Anweisungen des Personals und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

 

5. Kleidung

  • Gepflegte und angemessene Kleidung wird erwartet.

  • Der Betreiber kann Gästen mit unangemessener Kleidung den Zutritt verweigern.

 

6. Alkohol und illegale Substanzen (Drogen)

  • Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.

  • Der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis sowie ggf. zur Anzeige.

 

7. Sicherheit

  • Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitsbereiche sind jederzeit freizuhalten.

  • Offenes Feuer, Pyrotechnik, Waffen oder gefährliche Gegenstände sind im Lokal verboten.

  • Aus Sicherheitsgründen ist sicherzustellen, dass sich während des Betriebs sowie beim Schliessen des Lokals stets mindestens zwei Personen des Veranstalters im Lokal aufhalten.

  • Die maximal zulässige Personenzahl gemäss behördlichen Vorgaben darf nicht überschritten werden.

  • Lärmschutzbestimmungen sowie allfällige behördliche Auflagen sind einzuhalten.

 

 8. Haftung

  • Jegliche Haftung des Betreibers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  • Für Garderobe, persönliche Gegenstände und Wertsachen übernimmt der Betreiber keine Haftung.

  • Beschädigungen am Inventar oder an Einrichtungen müssen vom Nutzer ersetzt werden.

 

9. Foto- und Videoaufnahmen

  • Foto- und Videoaufnahmen sind nur erlaubt, sofern dadurch andere Gäste nicht gestört oder in ihrer Privatsphäre verletzt werden. Wenn die Gesichter erkennbar sind, braucht es die Einwilligung der Person, die Aufnahme zu veröffentlichen.

  • Der Betreiber kann Aufnahmen untersagen oder löschen lassen.

 

 Änderungen der Hausordnung bleiben vorbehalten. Inkrafttreten: März 2026

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